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Erlebnisvertrag
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Abenteuererlebnisvertrag
 Adrenalintours, Manuela Ney
Kohlenbrennerweg 5, 83088 Kiefersfelden,
Tel + Fax 08033-3042562

Web: www.adrenalintours.de und www.outdoorerlebnis-kiefersfelden.de


§ 1 Vertragsabschluß und Buchung
Mit Terminierung Ihres Gutscheines oder Ihrer Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Abenteuererlebnisvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. An Ihre Anmeldung sind Sie bis zur Bestätigung durch uns, jedoch längstens 10 Tage, gebunden. Der Abenteuererlebnisvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung zustande.

§ 2 Vertragsinhalt und Leistungsbeschreibung

2.1 Die Durchführung der Events und Touren obliegt Adrenalintours oder einem von Adrenalintours beauftragtem Erlebnispartner.
2.2 Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Abenteuererlebnisinhalte ergeben sich aus der Reisebestätigung/Rechnung, die auf die aktuelle Tourbeschreibung auf unserer Internetseite Bezug nimmt, sofern nicht in der Reisebestätigung ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Adrenalintours ist ständig bemüht, die auf ihrem Internetportal präsentierten und angebotenen Events und Abenteuerangebote korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen. Die Erlebnisse können in Gruppen zusammen mit anderen Teilnehmern absolviert werden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Erlebnisse können variieren und sind daher unverbindlich und lediglich als Richtwerte anzusehen.
2.3 Bei Verträgen zu Events die nicht von Adrenalintours durchgeführt werden sind in dem Angebot der Adrenalintours und auf der Buchungsbestätigung als solche ausgewiesen. Adrenalintours tritt dabei nur als Vermittler auf. Der Vertrag zur Durchführung des jeweiligen Events kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Erlebnispartner zustande. Die Erfüllung der so gebuchten Leistung stellt somit keine Leistungspflicht von Adrenalintours dar und eventuelle Haftungsansprüche gehen direkt vom Kunden an den Erlebnispartner.

§ 3 Zahlung
3.1 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung sind 30% des Abenteuererlebnispreises, mindestens jedoch 15,-€ als Anzahlung fällig. 
Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte spätestens 14 Tage vor dem Abenteuererlebnis ohne nochmalige Zahlungsaufforderungen.
3.1 Kurzfristige Buchungen, innerhalb von 14 Tagen vor einem Erlebnis, sind sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.
3.3 Der Tourpreis ist vor Tourantritt in voller Höhe zahlbar. Ohne vollständige Zahlung des Tourpreises ist Adrenalintours berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an seiner geschuldeten Leistung auszuüben, d.h. Sie von der Teilnahme an der gebuchten Tour auszuschließen.

§ 4 Terminierung von Eventvermittler-Gutscheinen
4.1 Gutscheine von Eventvermittlern (Jochen Schweizer, Meventi, Smartbox oä.) werden mit Terminierung des Erlebnisses in voller Höhe abgerechnet. Der Originalgutschein muss innerhalb von 10 Tagen nach erfolgter Terminreservierungsbestätigung im Original an Adrenalintours ausgehändigt werden (Post oder persönlich).
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist Adrenalintours nicht mehr an die Terminreservierung gebunden und berechtigt die Terminreservierung kostenpflichtig zu stornieren.
4.2 Erst nach positiver Prüfung und Abrechnung des Eventvermittlergutscheines erhält der Gast die verbindliche Buchungsbestätigung durch Adrenalintours.
4.3 Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor einem Erlebnis muss der gültige Gutschein spätestens bei Tourantritt im Original ausgehändigt werden.
Ohne vollständige Zahlung des Tourpreises (Aushändigung des gültigen Gutscheines) ist Adrenalintours berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an seiner geschuldeten Leistung auszuüben, d.h. Sie von der Teilnahme an der gebuchten Tour auszuschließen.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden/Stornokosten

Sie können jederzeit vor Tourbeginn von der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns, zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Erlebnisvertrag zurück, können wir nach unserer Wahl entweder die Rücktrittsentschädigung konkret entsprechend § 651 i Abs. 2 BGB berechnen oder die folgenden pauschalierten Rücktrittskosten geltend machen:
bis 22 Tage vor der Tour …………..………………….….……..…..20%
vom 21.Tag bis 15.Tag vor der Tour…………….………….......35%
vom 14.Tag bis 7.Tag vor der Tour…………….….……...………50%
vom 6.Tag bis 3.Tag vor der Tour…………….….……...……..…70%
vom 2.Tag bis 1.Tag vor der Tour……………..…….…......……85%
am Tag der Tour selbst oder bei Nichterscheinen…..........100%
Der Nachweis, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Umbuchung
6.1 Umbuchungswünsche des Kunden
Ihren ersten Umbuchungswünschen (Änderung des Abenteuererlebnisses in ein anderes Event, Terminänderungen etc.) entsprechen wir vorbehaltlich der Durchführbarkeit innerhalb einer Frist
bis 10 Tage vor der gebuchten Tour: ohne Bearbeitungsgebühren
bis 5 Tage vor der gebuchten Tour:   15,-€ Bearbeitungsgebühr
Ab Ihrer 2. Umbuchung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,-€ bis 10 Tage vor der Tour.
Nach Ablauf dieser Fristen können Umbuchungen nur durch Rücktritt vom Abenteuererlebnisvertrag (siehe hierzu §4) und Neuanmeldung erfolgen.
Umbuchungswünsche  müssen schriftlich oder persönlich erfolgen und sind erst mit der schriftliche Bestätigung durch Adrenalintours gültig, Durchführbarkeit vorbehalten.
6.2 Umbuchung durch Adrenalintours
Adrenalintours ist berechtigt, die Startzeit der gebuchten Tour ohne Rücksprache mit den Gast um wenige Stunden zu verschieben (von Vormittag auf Nachmittag oder umgekehrt) wenn es die Situation erfordert und der Gast dennoch die von Ihm gebuchte Leistung am gebuchten Tag erhält.
Der Gast wird im Falle dieser Terminverschiebung sofort bei Feststellung dass diese Notwendig ist per SMS oder Mail informiert, spätestens jedoch einen Tag vor Tourantritt.

§ 7 Einschränkungen / Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis
7.1. Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, physische und psychische Konstitution, etc). Diese Voraussetzungen sind bei den einzelnen Erlebnisbeschreibungen benannt. Nach erfolgter Buchung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die teilnehmende Person die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
7.2. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.
7.3. Viele Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt unter unterliegen Witterungseinflüssen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme durch den Kunden bei uns abzufragen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, wird der Termin oder das Event umgebucht. Adrenalintours kommt in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung (Erlebnis) entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
7.4. Jeder Teilnehmer an Touren oder Events von Adrenalintours ist sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann.

§ 8 Verfügbarkeit
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z.B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten, Mindestteilnehmerzahl, Maximalteilnehmerzahl) finden Sie in den einzelnen Erlebnisbeschreibungen. Den endgültigen Termin stimmen Sie Adrenalintours ab, dieser bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Adrenalintours.

§ 9 Leistungsänderungen
9.1. Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Abenteuererlebnissen nach der Buchung erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen zu Ihrem gebuchten Erlebnis werden Ihnen nach Kenntniserlangung durch uns mitgeteilt.
9.2. Bei allen angebotenen Erlebnissen handelt es sich um Abenteuer-, Erlebnis- oder Outdoortouren mit Expeditionscharakter bzw. Extremsporterlebnisse die naturgemäß besondere Risiken beinhalten. Die Fa. Adrenalintours ist berechtigt aus zwingenden Gründen Zeit-, Routen- und Leistungsänderungen durchzuführen. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht.
9.3 Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Internetangebot von Adrenalintours zu verlangen, sofern die Leistungsänderung nicht durch höhere Gewalt oder um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten erfolgt ist.

§ 10 Haftung und Sicherheit
10.1. Touren von Adrenalintours werden von speziell ausgebildeten Tourguides geführt. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourguide erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Adrenalintours und den Tourguides wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Adrenalintours haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
10.2. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourguides zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen.
10.3. Der Tourguide ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen oder fahrlässig handeln und somit sich und andere Teilnehmer in Gefahr bringen von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen.
10.4. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken.
10.5. Adrenalintours ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten ohne dass der Kunde dadurch einen Schadensersatzanspruch oder Rückzahlung des Eventpreises verlangen kann.
10.6. Verletzungen und Schäden sind dem Tourguide unverzüglich zu melden.
10.7. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Adrenalintours übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
10.8. Die An- und Abreise zu den Tourengebieten erfolgt mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Angebotes. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.

§ 11 Rücktritt durch Adrenalintours
10.1 Bis zum Zeitpunkt der Durchführung eines Events ist Adrenalintours berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder den Termin zu verschieben. Als wichtiger Grund gilt z.B.:
- die in der Beschreibung des Erlebnisses angegebene Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht
- Adrenalintours ist die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich nicht zumutbar
- höhere Gewalt
- Witterungsbedingungen, die die Durchführung einer Tour unmöglich oder zu gefährlich machen
11.2 Tritt einer dieser Fälle ein, informiert Adrenalintours Sie unverzüglich.
11.3 Sollte ein Event oder eine Tour wegen höherer Gewalt ausfallen oder die Durchführung aufgrund von Wetterbedingungen oder nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl nicht möglich sein, so stellt Adrenalintours dem Kunden einen Erlebnis-Wertgutschein aus oder bietet die Umbuchung in eine gleichwertige Tour am geplanten Erlebnisdatum.  
11.4 Der Kunde hat hierdurch keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende Ansprüche gegen Adrenalintours, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen.

§ 12 Erlebnis-Wergutscheine
12.1 Erlebnis-Wertgutscheine können gem. § 11 durch Adrenalintours dem Kunden ausgestellt werden oder vom Kunden bei Adrenalintours als Geschenkgutschein käuflich erworben werden.
12.2 Der Erlebnis-Wertgutschein ist übertragbar und nicht an ein bestimmtes Erlebnis gebunden, auch wenn dieser mit der Beschreibung eines Erlebnisses ausgestellt wurde. Der Erlebnis-Wertgutschein kann für die Teilnahme an jedem dem Gutscheinwert entsprechenden Erlebnis von Adrenalintours eingelöst werden, Umbuchungsgebühen entstehen hierdurch nicht.
12.3 Die Auswahl des Erlebnisses und Terminanfrage obliegt dem Kunden.
12.4 Bei der Einlösung des Gutscheines in ein höherwertiges Erlebnis muss die Preisdifferenz ausgeglichen werden. Ein Anspruch auf Teilauszahlung des Erlebnis-Wertgutscheines bei der Einlösung in ein günstigeres Erlebnis besteht jedoch nicht.
12.5 Der Erlebnis-Wertgutschein ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.

§ 13 Besondere Bedingungen für Raftingtouren
- Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Touren mit Mini-Rafts ( 3 Personen Rafts) kein Bootsführer von Adrenalintours im Boot mitfährt. Der Guide leitet die Gruppe von einem Kanu oder Kajak aus. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. Adrenalintours übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
- Der Guide kann eine Tour jederzeit abbrechen, wenn sich die Gäste fahrlässig verhalten oder seine Anweisungen bewusst ignorieren. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Schadensersatz besteht nicht.
- Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
- Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
- Kopfsprünge sind während der Tour strickt untersagt.
- Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
- Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
- Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
- Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe, feste Schuhe (Turnschuhe, Laufschuhe, Tauchschuhe oder ähnliches) die zur Teilnahme an diesem Erlebnis geeignet sind selbst mitzubringen

§ 14 Besondere Bedingungen für Kanutouren:
Neben den besonderen Bedingungen im § 13, gelten für Kanutouren folgende Punkte zusätzlich als vereinbart:
- Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Kanutouren kein Bootsführer von Adrenalintours im Boot mitfährt.
- Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer von Adrenalintours.
- Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. Adrenalintours übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.

§ 15 Besondere Bedingungen für Riverbug-Touren
Neben den besonderen Bedingungen in §13 und §14 gelten für Riverbugtouren folgende Punkte zusätzlich als vereinbart_
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Gast seinen Riverbug eigenverantwortlich lenkt und steuert.
- Die Beine hängen von den Knien abwärts ins Wasser und sind beim fahren nach vorne und in Gefahrensituationen hoch zu heben, da überall im Fluss mit hochstehenden Felsen gerechnet werden muss. Das Verletzungsrisiko für Füße und Beine ist hier besonders hoch. Adrenalintours übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
- Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe, fest am Fuß sitzende Schuhe mit denen Flossen getragen werden können (Tauchschuhe oder ähnliches) und die zur Teilnahme an diesem Erlebnis geeignet sind selbst mitzubringen

§ 16 Besondere Bedingungen für Canyoningtouren:
- Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher jederzeit mit Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourguide zeigt, wie man sich bewegen muss.
- Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
- Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
- Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben. Für mutwillige Beschädigungen haftet der Teilnehmer.
- Gesprungen werden darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss.
- Kopfsprünge sind während der Tour strickt untersagt.
- Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen.
- Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.
- Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen.
- Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführer diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.
- Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.

§ 17 Besondere Bedingungen für Höhlentouren:

- Die Begehung der Höhlen erfolgt ausschließlich in Naturbelassenen Höhlen, hier sind rutschigen Passagen und unregelmäßigem Boden normal. Es muss daher jederzeit mit Ausrutschen oder stolpern gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourguide zeigt, wie man sich bewegen muss.
- Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Höhlenführers begangen werden.
- Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und Stirnlampe sowie der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Höhlenführer mitzuteilen. Für mutwillige Beschädigungen der Ausrüstung haftet der Teilnehmer.
- Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Höhlenführer diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.
- Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.
- Da in den Höhlen der Naturschutz groß geschrieben ist, ist es den Teilnehmern untersagt, Steine und Felsen zu beschädigen oder abzubrechen, bzw. irgendwelche Dinge aus der Höhle mitzunehmen.
- Es darf kein Unrat , Müll oder Schmutz in der Höhle verbleiben.
- Bei Höhlenbegehungen über 4 Stunden ist das Mitbringen und Mitführen eines Uribags für alle Gäste Pflicht.
- Das Rauchen ist in der Höhle strickt untersagt

§ 18 Besondere Bedingungen für Huskyerlebnise:
- Die Huskyerlebnise erfolgen auf ausgewiesenen Wanderpfaden und Wanderwegen. Die Touren führen dabei auch durch unübersichtliches Gelände, über Stufen und Brücken und unregelmäßigem Boden. Es muss daher jederzeit mit Ausrutschen oder stolpern gerechnet werden. Jeder muss sich Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen.
- Gäste die einen Hund bei der Wanderung führen, haben ein erhöhtes Risiko, da auch ein noch so gut sozialisierter Hund durchaus mal Ruckartig an der Leine zerren kann, z.B. wenn er spielen will, eine Witterung aufgenommen hat oder einem fremden Hund begegnet. Das tierische Restrisiko besteht somit ständig.
- Bei Begegnungen mit fremden Hunden hat jeder Teilnehmer darauf zu achten, dass genügend Abstand zwischen den Hunden besteht, dass diese ohne eine Kontaktaufnahme wie anschnüffeln etc. aneinander vorbei gehen.
- Den Hunden darf nur das von uns zur Verfügung gestellte Futter angeboten werden, die Gabe von Essensresten oder selbst mitgebrachtem Futter ist hiermit untersagt.
- Das Hochspringen des Hundes am Gast wird von vielen Gästen gefördert und immer wieder belohnt. Daher muss jeder Teilnehmer jederzeit mit dem selbstständigen anspringen eines Hundes rechnen, besonders wenn dieser Futter erwartet. Für durch dieses Verhalten verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sowie Verletzungen, wird keine Haftung übernommen. Das tierische Restrisiko besteht.
- Jeder Gast hat darauf zu achten, dass Halsband, Leine, Geschirr und Hüftgurt immer sicher und fest geschlossen sind und die Leine sich nicht um die Beine des geführten Hundes wickelt. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Tourenführer mitzuteilen.
- Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Guides diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.
- Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.
- Das mitbringen eigener Hunde zur Tour ist untersagt.
- Da die begangenen Routen im Wald und in Naturschutzgebieten stattfinden, ist es den Teilnehmern untersagt, Bäume, Sträucher und die natürliche Vegetation zu beschädigen oder zu zerstören. Es darf kein Unrat , Müll oder Schmutz auf der Tour weggeworfen bzw. achtlos liegengelassen werden

§ 19 Besondere Bedingungen für Esel-Touren:
- Die Eseltouren erfolgen auf ausgewiesenen Wanderpfaden und Wanderwegen. Die Touren führen dabei auch durch unübersichtliches Gelände, über Stufen und Brücken und unregelmäßigem Boden. Es muss daher jederzeit mit Ausrutschen oder stolpern gerechnet werden. Jeder muss sich Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen.
- Gäste die einen Esel bei der Wanderung führen, haben ein erhöhtes Risiko, da auch ein noch so gut ausgebildeter Esel unverhofft stehenbleiben oder ruckartig anziehen, oder auf die Füße des Gastes treten kann. Das tierische Restrisiko besteht somit ständig.
- Bei Begegnungen mit anderen Tieren wie Hunden, Pferden oder Kühen hat jeder Teilnehmer darauf zu achten, dass genügend Abstand zwischen den Eseln und den anderen Tieren besteht, so dass ein sicheres  aneinander vorbei gehen gewährleistet ist.
- Den Eseln darf nur das von uns zur Verfügung gestellte Futter angeboten werden, die Gabe von selbst mitgebrachtem Futter (Äpfel, Brot oder spezielle Pferdeleckerchen) ist hiermit untersagt.
- Das Füttern der Esel erfolgt ausschließlich aus der flachen Hand da bei anderem geben des Futters die Finger gequetscht werden können. Esel neigen dazu, bei der Kontaktaufnahme am Gast oder dessen Kleidung zu knabbern. Für durch dieses Eseltypische Verhalten verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sowie Verletzungen, wird keine Haftung übernommen. Das tierische Restrisiko besteht.
- Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Guides diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.
- Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.
- Das mitbringen eigener Hunde zur Tour ist untersagt.
- Da die begangenen Routen im Wald und in Naturschutzgebieten stattfinden, ist es den Teilnehmern untersagt, Bäume, Sträucher und die natürliche Vegetation zu beschädigen oder zu zerstören. Es darf kein Unrat , Müll oder Schmutz auf der Tour weggeworfen bzw. achtlos liegengelassen werden

§ 20 Schutzrechte
Die Inhalte der Website von Adrenalintours sowie die erforderliche und eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte erkennen Sie an. Sie erkennen auch an, dass werbliche Inhalte von Adrenalintours oder anderer Dritter auf dieser Website und auch andere Informationen, die Sie auf dieser Website oder dort durch Dritte (z.B. Werbe und Geschäftspartnern) erhalten, durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind.
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Sie erkennen mit Ihrer Buchung und Teilnahme an den Erlebnissen von Adrenalintours an, das Fotos, die auf Touren und Events von den Mitarbeitern von Adrenalintours gemacht werden und Sie sowie weitere teilnehmende Gäste zeigen, zu Werbezwecken von Adrenalintours in Internet, Online und Printmedien verwendet werden können.

§ 21 Gewährleistungsausschluss zur Nutzung der Website
Die Nutzung dieser Website erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies betrifft z.B. das Herunterladen (auch Transaktionen) von Inhalten und damit evtl. im Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihrem Computersystem oder sonstigen technischen Geräten. Dies betrifft auch den Verlust von Daten. Die Haftung der Adrenalintours, sollte eine solche aus irgendeinem Rechtsgrund gegeben sein, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 22 Erfüllungsort - Rechtswahl – Gerichtsstand
Erfüllungsort- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Unternehmens Adrenalintours. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 23 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Abenteuererlebnisvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Kiefersfelden, 1.6.2010

 

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