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Abenteuer-Erlebnisvertrag Adrenalintours, Manuela Habich Kronenplatz 4, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Tel + Fax: (+49) 5323 9877 828 Mobil: (+49) 0174 631 74 69 & (+49) 0151 119 10 182 Web: www.adrenalintours.de und www.outdoor-wildnis-schule.de
§ 1 Vertragsabschluß und Buchung 1.1 Mit Ihrer Erlebnisbuchung (Terminvereinbarung bei uns oder dem Ticketkauf mit ausgewiesenem Tourtermin bei einem unserer Erlebnispartner) bieten Sie uns den Abschluss des Abenteuer-Erlebnisvertrages verbindlich an. 1.2 Die Erlebnis-Anmeldung bei Adrenalintours kann persönlich oder schriftlich erfolgen. An Ihre Anmeldung sind Sie bis zur Bestätigung durch uns, jedoch längstens 10 Tage, gebunden. 1.3 Der Abenteuer-Erlebnisvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung / Rechnung zustande. 1.4 Anmeldungen und Buchungen (Ticketkauf mit ausgewiesenem Tourtermin) zu Erlebnissen über Eventvermittler (Mydays, Jollydays oä.) sind mit erfolgter Bestätigung des Eventvermittlers - vorbehaltlich der Durchführbarkeit der Tour - bindend und benötigen keiner weiterer Bestätigung durch Adrenalintours. Der Abenteuer-Erlebnisvertrag kommt mit der Terminbestätigung des Eventvermittlers zustande.
§ 2 Vertragsinhalt und Leistungsbeschreibung 2.1 Die Durchführung der Events und Touren obliegt Adrenalintours oder einem von Adrenalintours beauftragtem Erlebnispartner. 2.2 Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Abenteuererlebnisinhalte ergeben sich aus der Buchungsbestätigung / Rechnung, Es gilt die die aktuelle Tourbeschreibung auf der Internetseite von Adrenalintours, sofern nicht in der Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Adrenalintours ist ständig bemüht, die auf ihrem Internetportal präsentierten und angebotenen Events und Abenteuerangebote korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen. Die Erlebnisse können in Gruppen zusammen mit anderen Teilnehmern absolviert werden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Erlebnisse können variieren und sind daher unverbindlich und lediglich als Richtwerte anzusehen. 2.3 Erlebnisse und Events die nicht von Adrenalintours durchgeführt werden, sind im Internetangebot auf www.adrenalintours.de und auf der Adrenalintours-Buchungsbestätigung als solche ausgewiesen. Adrenalintours tritt bei diesen nur als Vermittler auf. Der Vertrag zur Durchführung des jeweiligen Events kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Erlebnispartner zustande. Die Erfüllung der so gebuchten Leistung stellt somit keine Leistungspflicht von Adrenalintours dar und eventuelle Haftungsansprüche gehen direkt vom Kunden an den Erlebnispartner. 2.4 Das Abenteuererlebnis beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Tour – an dem in der Buchungsbestätigung oder in der Checkliste angegebenen Veranstaltungsort und Treffpunkt. 2.5. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Adrenalintours übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
§ 3 Zahlung 3.1 Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung durch Adrenalintours wird die Anzahlung fällig. Diese beträgt 30% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Restzahlung ist 14 Tage vor dem Abenteuererlebnis ohne nochmalige Aufforderung fällig. 3.2 Kurzfristige Buchungen, innerhalb von 14 Tagen vor einem Erlebnis, sind sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. 3.3 Wenn die Anzahlung nach einmaliger Erinnerung und einer Maximalfrist von weiteren 10 Tagen, spätestens jedoch mit Beginn der Tour, nicht komplett bezahlt ist, berechtigt dies Adrenalintours zur Auflösung des Erlebnisvertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen gemäß §5. 3.4 Der Tourpreis ist vor Tourantritt in voller Höhe zahlbar. Ohne vollständige Zahlung des Tourpreises ist Adrenalintours berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an seiner geschuldeten Leistung auszuüben, d.h. Sie kostenpflichtig unter Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen gemäß §5 von der Teilnahme an der gebuchten Tour auszuschließen.
§ 4 Gutscheine von Eventvermittlern 4.1 Gutscheine von Eventvermittlern (Jochen Schweizer, Meventi, Smartbox oä.) werden durch Adrenalintours wie Wertgutscheine behandelt, sofern es sich um ein Erlebnis handelt, für das Adrenalintours zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung zwischen dem Gast und Adrenalintours Vertragspartner ist. Bei Wahl eines höherpreisigen Erlebnisses ist die Preisdifferenz zu Ihrem Gutschein an Adrenalintours vor Tourbeginn zahlbar. 4.2 Adrenalintours übernimmt keinerlei Haftung für die Aktualität der Touren- und Leistungsbeschreibung auf den Vertriebs- und Angebotsplattformen von Eventvermittlen. Dies gilt für einzelne Erlebnisinhalte und Leistungsbeschreibungen ebenso wie für die Durchführung ganzer Touren, die durch Eventvermittler angeboten werden. 4.3 Auszahlungen von Eventvermittlergutscheinen komplett oder in Teilbeträgen ist nur in Ausnahmefällen und nach Abzug aller anfallenden Vermittler- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50% des Tourpreises möglich. Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlung eines Eventvermittler-Gutscheines besteht jedoch nicht. 4.4 Die Einbuchung (Terminierung des Erlebnisses) erfolgt durch den Gast direkt über die Internetplattform des jeweiligen Erlebnispartners zu den dort durch Adrenalintours hinterlegten Terminen oder per Mail in direkter Absprache zwischen Adrenalintours und dem Gast. 4.5 Bei direkter Einbuchung / Terminierung des Gastes bei Adrenalintours gilt: - Die Gutscheine von Eventvermittlern werden mit Terminierung des Erlebnisses in voller Höhe abgerechnet. - Erst nach positiver Prüfung und Abrechnung des Eventvermittlergutscheines erhält der Gast die verbindliche Buchungsbestätigung durch Adrenalintours. - Der gültige Original-Gutschein ist spätestens bei Tourantritt an Adrenalintours auszuhändigen.
§ 5 Rücktritt durch den Kunden/Stornokosten 5.1 Sie können jederzeit vor Tourbeginn von der Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Adrenalintours. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Erlebnisvertrag zurück, können wir nach unserer Wahl entweder die Rücktrittsentschädigung konkret entsprechend § 651 i Abs. 2 BGB berechnen oder die folgenden pauschalierten Rücktrittskosten geltend machen: bis 25 Tage vor Tourbeginn…..……………………………………..….………..30% ab 24.Tag bis 15.Tag vor Tourbeginn……………..…………………….…........40% ab 14.Tag bis 7.Tag vor Tourbeginn ……………….…............................……60% ab 6.Tag bis 2.Tag vor Tourbeginn …………….….……………………...…..…80% ab 1.Tag vor der Tour bis Tourbeginn oder bei Nichterscheinen..................….95% Der Nachweis, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ausdrücklich Ihnen vorbehalten. 5.2 Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Gast einzelne Erlebnisleistungen, die Ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen Unpünktlichkeit, vorzeitiger Abreise, Umbuchungswünschen oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige oder komplette Erstattung des Tourpreises.
§ 6 Umbuchung 6.1 Umbuchungswünsche des Kunden Ihren ersten Umbuchungswünschen (Änderung des Abenteuererlebnisses in ein anderes Event, Terminänderungen etc.) entsprechen wir vorbehaltlich der Durchführbarkeit innerhalb einer Frist bis 20 Tage vor der gebuchten Tour: ohne Bearbeitungsgebühren 19. bis 11 Tag vor der gebuchten Tour: 15,-€ Bearbeitungsgebühr 10. bis 5. Tag vor der gebuchten Tour: 30,-€ Bearbeitungsgebühr Ab Ihren zweiten Umbuchungswünschen fallen bis 20 Tage vor der gebuchten Tour 20,-€ Bearbeitungsgebühr und bis 10 Tage vor der gebuchten Tour 30,-€ Bearbeitungsgebühren an. Nach Ablauf dieser Fristen können Umbuchungen nur durch Rücktritt vom Abenteuererlebnisvertrag (siehe hierzu §5) und Neuanmeldung erfolgen. Umbuchungswünsche müssen schriftlich erfolgen und sind erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Adrenalintours gültig, Durchführbarkeit vorbehalten. 6.2 Umbuchung durch Adrenalintours Adrenalintours ist berechtigt, die Startzeit der gebuchten Tour ohne Rücksprache mit den Gast um wenige Stunden zu verschieben (von Vormittag auf Nachmittag oder umgekehrt) wenn es die Situation erfordert und der Gast dennoch die von Ihm gebuchte Leistung am gebuchten Tag erhält. Der Gast wird im Falle dieser Terminverschiebung sofort bei Feststellung dass diese Notwendig ist per SMS oder Mail informiert, spätestens jedoch einen Tag vor Tourantritt. Es obliegt der Eigenverantwortung des Gastes bereits bei der Buchung eine Mobilnummer / Kontaktnummer bekannt zu geben unter der jederzeit kurzfristig erreichbar ist.
§ 7 Einschränkungen / Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis 7.1. Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, physische und psychische Konstitution, etc). Diese Voraussetzungen sind bei den einzelnen Erlebnisbeschreibungen benannt. Nach erfolgter Buchung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die teilnehmende Person die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. 7.2. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Teilnahmen an allen Erlebnissen ausgeschlossen. 7.3. Viele Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt unter unterliegen Witterungseinflüssen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme durch den Kunden bei uns abzufragen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, wird der Termin oder das Event umgebucht. Die Fa. Adrenalintours kommt in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung (Erlebnis) entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.). 7.4. Jeder Teilnehmer an Touren oder Events von Adrenalintours ist sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. 7.5. Das mitführen eigener Hunde zu unseren Abenteuern und Erlebnissen ist nicht gestattet.
§ 8 Verfügbarkeit Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z.B. Ort / Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten, Mindestteilnehmerzahl, Maximalteilnehmerzahl) finden Sie in den einzelnen Erlebnisbeschreibungen. Den endgültigen Termin stimmen Sie mit Adrenalintours ab, dieser Bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Adrenalintours.
§ 9 Leistungsänderungen 9.1. Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Abenteuererlebnissen nach der Buchung erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen zu Ihrem gebuchten Erlebnis werden Ihnen nach Kenntniserlangung durch uns mitgeteilt. 9.2. Bei allen angebotenen Erlebnissen handelt es sich um Abenteuer-, Erlebnis- oder Outdoortouren mit Expeditionscharakter bzw. Extremsporterlebnisse die naturgemäß besondere Risiken beinhalten. Die Fa. Adrenalintours ist berechtigt aus zwingenden Gründen Zeit-, Routen- und Leistungsänderungen durchzuführen. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht. 9.3 Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Internetangebot von Adrenalintours zu verlangen, sofern die Leistungsänderung nicht durch höhere Gewalt oder um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten erfolgt ist.
§ 10 Haftung und Sicherheit 10.1. Touren von Adrenalintours werden von speziell ausgebildeten Tourguides geführt. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourguide erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Adrenalintours und den Tourguides wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Adrenalintours haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. 10.2. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourguides zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. 10.3. Der Tourguide ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen oder fahrlässig handeln und somit sich und andere Teilnehmer in Gefahr bringen von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. 10.4. Dem Tourguide bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. 10.5. Adrenalintours ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten ohne dass der Kunde dadurch einen Schadensersatzanspruch oder Rückzahlung des Eventpreises verlangen kann. 10.6. Verletzungen und Schäden sind dem Tourguide unverzüglich zu melden. 10.7. Die An- und Abreise zu den Tourengebieten erfolgt mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Fahrten sind nicht Teil des Angebotes. Adrenalintours übernimmt daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden die hier entstehen.
§ 11 Rücktritt durch Adrenalintours 11.1 Bis zum Zeitpunkt der Durchführung eines Events ist Adrenalintours berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder den Termin zu verschieben. Als wichtiger Grund gilt z.B.: - die in der Beschreibung des Erlebnisses angegebene Mindestteilnehmerzahl wird nicht erreicht - Adrenalintours ist die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich nicht zumutbar - höhere Gewalt - Witterungsbedingungen, die die Durchführung einer Tour unmöglich oder zu gefährlich machen - bei Husky- und Eseltouren: Krankheit der Tiere oder Witterungsbedingungen die die Gesundheit der Tiere beeinträchtigen würden 11.2 Tritt einer dieser Fälle ein, informiert Adrenalintours Sie unverzüglich per SMS und / oder E-Mail. 11.3 Es obliegt der Eigenverantwortung des Gastes bereits bei der Buchung eine Mobilnummer / Kontaktnummer bekannt zu geben unter der jederzeit kurzfristig erreichbar ist. 11.4 Tritt einer dieser Fälle gem. § 11.1 ein, so stellt Adrenalintours dem Kunden einen Erlebnis-Wertgutschein aus oder bietet die Umbuchung in eine gleichwertige Tour am geplanten Erlebnisdatum oder Wochenende. 11.5 Der Kunde hat hierdurch keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende Ansprüche gegen Adrenalintours, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen.
§12 Reise-Versicherung Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Erlebnispreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basisschutz.
§ 13 Erlebnis-Wertgutscheine 13.1 Erlebnis-Wertgutscheine können gem. § 11 durch Adrenalintours dem Kunden ausgestellt werden oder vom Kunden bei Adrenalintours als Geschenkgutschein käuflich erworben werden. 13.2 Der Erlebnis-Wertgutschein ist übertragbar und nicht an ein bestimmtes Erlebnis gebunden, auch wenn dieser mit der Beschreibung eines Erlebnisses ausgestellt wurde. Der Erlebnis-Wertgutschein kann für die Teilnahme an jedem dem Gutscheinwert entsprechenden Erlebnis von Adrenalintours eingelöst werden, Umbuchungsgebühren entstehen hierdurch nicht. 13.3 Die Auswahl des Erlebnisses und Terminanfrage obliegt dem Kunden. 13.4 Bei der Einlösung des Gutscheines in ein höherwertiges Erlebnis muss die Preisdifferenz ausgeglichen werden. Ein Anspruch auf Teilauszahlung des Erlebnis-Wertgutscheines bei der Einlösung in ein günstigeres Erlebnis besteht jedoch nicht. 13.5 Der Erlebnis-Wertgutschein ist ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig. 13.6 Die Auszahlung des Erlebnis-Wertgutscheines wird ausgeschlossen.
§ 14 Besondere Bedingungen für Canyoning und Rafting 14.1 Rafting und Canyoning wird von Eventpartnern durchgeführt. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Eventpartners. 14.2. Adrenalintours tritt bei diesen Touren nur als Vermittler auf und übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Ansprüche, gleich welcher Art, die bei diesen Touren entstehen.
§ 15 Besondere Bedingungen für Riverbug-Touren - Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Riverbugtouren jeder Gast in einem eigenen Bug sitzt. Der Guide leitet die Gruppe von einem Kanu oder Kajak aus. Die Teilnehmer müssen ihren Bug eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. Adrenalintours übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen. - Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen. - Der Guide kann eine Tour jederzeit abbrechen, wenn sich die Gäste fahrlässig verhalten oder seine Anweisungen bewusst ignorieren. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Schadensersatz besteht nicht. - Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus. - Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten. - Kopfsprünge sind während der Tour ausdrücklich untersagt. - Für mutwillige Beschädigungen von Riverbugs und Ausrüstung haftet der Fahrgast. - Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bugs vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken. - Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in und aus dem Bug besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bugs zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht. - Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe, feste Schuhe (Turnschuhe, Laufschuhe, Tauchschuhe oder ähnliches) die zur Teilnahme an diesem Erlebnis geeignet sind selbst mitzubringen. - Die Beine hängen von den Knien abwärts ins Wasser und sind beim fahren nach vorne und in Gefahrensituationen hoch zu heben, da überall im Fluss mit hochstehenden Felsen gerechnet werden muss. Das Verletzungsrisiko für Füße und Beine ist hier besonders hoch. Adrenalintours übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen. - Von jedem Teilnehmer fest am Fuß sitzende, möglichst knöchelhohe Schuhe mit denen Flossen getragen werden können (Tauchschuhe oder ähnliches) die zur Teilnahme an diesem Erlebnis geeignet sind selbst mitzubringen.
§ 16 Besondere Bedingungen für Eisklettern: - Bei den Abseiltouren und dem Eisklettern wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Gast erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. - Jeder Gast hat darauf zu achten, dass sein Helm, Gurt und Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Guide mitzuteilen. - Das Klettern und auch Abseilen erfolgt ausschließlich im gesicherten Zustand. Hierbei darf angeseilte der Gast erst mit dem Klettern oder Abseilen beginnen wenn die ordnungsgemäße Sicherung geprüft und die Route durch den Guide frei gegeben wurde. - Es obliegt der Eigenverantwortung des Gasts, beim Abseilen und Klettern besonders vorsichtig und aufmerksam zu sein und nach einem sicheren Tritt und Halt zu suchen, da ständig mit einem Wegrutschen zur rechnen ist, denn beim Wegrutschen muss besonders mit Verletzungen im Gesicht und / oder den Händen gerechnet werden. Der Guide erklärt worauf zu achten ist und gibt an schwierigen Passagen separate Hinweise. - Knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle bzw. Steigeisentaugliche Schuhe für das Eisklettern sind Voraussetzungen zur Teilnahme und vom Gast selbst mitzubringen. - Der Guide hat jederzeit das Recht, Teilnehmer, die sich oder die Gruppe gefährden, sich fahrlässig verhalten oder seine Anweisungen bewusst ignorieren, aus der Tour auszuschließen. Der Gast hat hierdurch keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende Ansprüche gegen Adrenalintours, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen. - Der Guide ist spätestens mit Beginn der Tour über etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Risiken zu informieren.
§ 17 Besondere Bedingungen für Survival- und Wildniskurse : - Während des Survivals / Wildniskurs werden dem Gast unterschiedliche Möglichkeiten zum überleben in der Wildnis wie Lagerbau, Feuer machen, Wasser filtern, tierische und pflanzliche Not-Nahrung gewinnen und zubereiten etc. aufgezeigt. Das selbstständige Ausprobieren dieser Variablen liegt in der freien Entscheidung und auf eigenes Risiko des Gastes. - Für einen sorgfältigen und trockenen Nachtlagerbau und die verwendeten Materialien ist der Gast selbst verantwortlich. - Die Aufnahme und das ausprobieren von tierischer und pflanzlicher Not-Nahrung, die aus der Natur gesammelt wurde, liegt in der freien Entscheidung des Gastes und auf dessen eigenes Risiko. - Es liegt in der Eigenverantwortung des Gastes geeignete Zeltplane, Schlafsack, Isomatte, Getränkebehälter, Bekleidung und Schuhe für die Teilnahme an diesen Erlebnissen mitzubringen. - Adrenalintours übernimmt keinerlei Haftung für die Gesundheit des Gastes. Weitergehende Ansprüche gegen Adrenalintours, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Allergien, Arbeitsausfall durch Krankheit oder Verletzungen, etc.), sind ausgeschlossen
§ 18 Besondere Bedingungen für Huskyerlebnisse: - Die Huskyerlebnisse erfolgen auf ausgewiesenen Wanderpfaden und Wanderwegen. Die Touren führen dabei auch durch unübersichtliches Gelände, über Stufen und Brücken und unregelmäßigem Boden. Es muss daher jederzeit mit Ausrutschen oder stolpern gerechnet werden. Jeder muss sich Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. - Gäste die einen Hund bei der Wanderung führen, haben ein erhöhtes Risiko, da auch ein noch so gut sozialisierter Hund durchaus mal Ruckartig an der Leine zerren kann, z.B. wenn er spielen will, eine Witterung aufgenommen hat oder einem fremden Hund begegnet. Das tierische Restrisiko besteht somit ständig. - Bei Begegnungen mit fremden Hunden hat jeder Teilnehmer darauf zu achten, dass genügend Abstand zwischen den Hunden besteht, dass diese ohne eine Kontaktaufnahme wie anschnüffeln etc. aneinander vorbei gehen. - Den Hunden darf nur das von uns zur Verfügung gestellte Futter angeboten werden, die Gabe von Essensresten oder selbst mitgebrachtem Futter ist hiermit untersagt. - Das Hochspringen des Hundes am Gast wird von vielen Gästen gefördert und immer wieder belohnt. Daher muss jeder Teilnehmer jederzeit mit dem selbstständigen anspringen eines Hundes rechnen, besonders wenn dieser Futter erwartet. Für durch dieses Verhalten verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sowie Verletzungen, wird keine Haftung übernommen. Das tierische Restrisiko besteht. - Jeder Gast hat darauf zu achten, dass Halsband, Leine, Geschirr und Hüftgurt immer sicher und fest geschlossen sind und die Leine sich nicht um die Beine des geführten Hundes wickelt. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Tourenführer mitzuteilen. - Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Guides diesen vertretbare Hilfestellung zu geben. - Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen. - Das mitbringen eigener Hunde zur Tour ist untersagt. - Da die begangenen Routen im Wald und in Naturschutzgebieten stattfinden, ist es den Teilnehmern untersagt, Bäume, Sträucher und die natürliche Vegetation zu beschädigen oder zu zerstören. Es darf kein Unrat , Müll oder Schmutz auf der Tour weggeworfen bzw. achtlos liegengelassen werden
§ 19 Besondere Bedingungen für Esel-Touren: - Die Eseltouren erfolgen auf ausgewiesenen Wanderpfaden und Wanderwegen. Die Touren führen dabei auch durch unübersichtliches Gelände, über Stufen und Brücken und unregelmäßigem Boden. Es muss daher jederzeit mit Ausrutschen oder stolpern gerechnet werden. Jeder muss sich Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. - Gäste die einen Esel bei der Wanderung führen, haben ein erhöhtes Risiko, da auch ein noch so gut ausgebildeter Esel unverhofft oder ruckartig anziehen, oder auf die Füße des Gastes treten kann. Das tierische Restrisiko besteht somit ständig. - Bei Begegnungen mit anderen Tieren wie Hunden, Pferden oder Kühen hat jeder Teilnehmer darauf zu achten, dass genügend Abstand zwischen den Eseln und den anderen Tieren besteht, so dass ein sicheres aneinander vorbei gehen gewährleistet ist. - Den Eseln darf nur das von uns zur Verfügung gestellte Futter angeboten werden, die Gabe von selbst mitgebrachtem Futter (Äpfel, Brot oder spezielle Pferdeleckerchen) ist hiermit untersagt. - Das Füttern der Esel erfolgt ausschließlich aus der flachen Hand da bei anderem geben des Futters die Finger gequetscht werden können. Esel neigen dazu, bei der Kontaktaufnahme am Gast oder dessen Kleidung zu knabbern. Für durch dieses Eseltypische Verhalten verschmutzte oder beschädigte Kleidung, sowie Verletzungen, wird keine Haftung übernommen. Das tierische Restrisiko besteht. - Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Guides diesen vertretbare Hilfestellung zu geben. - Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen. - Das mitbringen eigener Hunde zur Tour ist untersagt. - Da die begangenen Routen im Wald und in Naturschutzgebieten stattfinden, ist es den Teilnehmern untersagt, Bäume, Sträucher und die natürliche Vegetation zu beschädigen oder zu zerstören. Es darf kein Unrat , Müll oder Schmutz auf der Tour weggeworfen bzw. achtlos liegengelassen werden.
§ 20 Besondere Bedingungen für Höhlentouren: - Bei der Höhlenexkursion wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Gast erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. - Jeder Gast hat darauf zu achten, dass sein Helm, Gurt und Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Guide mitzuteilen. - Es obliegt der Eigenverantwortung des Gasts, beim gehen in der Höhle besonders vorsichtig und aufmerksam zu sein und nach einem sicheren Tritt zu suchen, da überall mit einem erhöhten Unfallrisiko durch rutschige Steine, Löcher im Boden und Felsvorsprünge gerechnet werden muss. Der Guide erklärt worauf zu achten ist und gibt an schwierigen Passagen separate Hinweise. Knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle sind für dieses Erlebnis vom Gast selbst mitzubringen. - Löcher und Felsspalten bieten ein erhöhtes Unfallrisiko. Daher darf sich jeder Gast nur in dem von Höhlenführer bezeichneten Bereich frei bewegen. Das selbstständige entfernen von der Gruppe und erkunden von Löchern und Spalten ist nicht gestattet. - Gast hat auf andere Rücksicht zu nehmen und diesen auf Anordnung des Guides vertretbare Hilfestellung zu geben. - Höhendifferenzen ab einem Meter dürfen nur gesichert durch den Guide und/oder unter Aufsicht und Anleitung des Guides überwunden werden. - Der Guide hat jederzeit das Recht, Teilnehmer, die sich oder die Gruppe gefährden, sich fahrlässig verhalten oder seine Anweisungen bewusst ignorieren, aus der Tour auszuschließen. Die entsprechende Person wird ggf. unter in Rechnungsstellung eines Mehr- / Zusatzkostenaufwandes separat auf dem kürzesten Weg aus der Höhle geführt. Der dadurch entstandene Mehrkostenaufwand ist sofort vor Ort zahlbar. Der Gast hat hierdurch keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende Ansprüche gegen Adrenalintours, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen. - Da der Naturschutz in Höhlen besonders großgeschrieben ist, sind jegliche Beschädigungen der Felswände durch zerkratzen oder bemalen, abschlagen von Steinen oder anderen Schäden zu unterlassen. Rauchen und offenes Feuer sind in der Höhle verboten. Es darf kein Müll oder Abfall in der Höhle belassen werden und es darf nichts aus der Höhle mit genommen werden. Bei längeren Höhlentouren (über 4 Stunden in der Höhle) ist daher von jedem Gast ein Uribag mitzuführen. - Der Guide ist spätestens mit Beginn der Tour über etwaige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Risiken zu informieren.
§ 21 Schutzrechte und allgemeine Bestimmungen 21.1 Die Inhalte der Website von Adrenalintours sowie die erforderliche und eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte erkennen Sie an. Sie erkennen auch an, dass werbliche Inhalte von Adrenalintours oder anderer Dritter auf dieser Website und auch andere Informationen, die Sie auf dieser Website oder dort durch Dritte (z.B. Werbe und Geschäftspartnern) erhalten, durch Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstige Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind. Ohne schriftliche Einverständniserklärung von Adrenalintours oder dem betreffenden Dritten, dürfen Sie Inhalte oder Werke, die auf dieser Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder ganz noch teilweise nutzen. Sie erkennen mit Ihrer Buchung und Teilnahme an den Erlebnissen von Adrenalintours an, das Fotos, die auf Touren und Events von den Mitarbeitern von Adrenalintours gemacht werden und Sie sowie weitere teilnehmende Gäste zeigen, zu Werbezwecken von Adrenalintours in Internet, Online und Printmedien verwendet werden können. 21.2 Alle Angaben in unseren Printmedien und werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Printmedien entsprechen dem Stand bei Drucklegung. 21.3. Mit der Veröffentlichung neuer Printmedien und Preislisten verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Erlebnisse ihre Gültigkeit. 21.4. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Abenteuer-Erlebnisvertrages
§ 22 Gewährleistungsausschluss zur Nutzung der Website Die Nutzung dieser Website erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Dies betrifft z.B. das Herunterladen (auch Transaktionen) von Inhalten und damit evtl. im Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihrem Computersystem oder sonstigen technischen Geräten. Dies betrifft auch den Verlust von Daten. Die Haftung der Adrenalintours, sollte eine solche aus irgendeinem Rechtsgrund gegeben sein, beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten im Rahmen der Vertragsverhandlungen beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 23 Erfüllungsort - Rechtswahl – Gerichtsstand Erfüllungsort- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Unternehmens Adrenalintours. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 24 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Abenteuererlebnisvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
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